FASSWERK HÄMMERLE
Blumenfeldstrasse 22
9403 Goldach
Schweiz

info@fasswerk.ch
+41 (0)79 439 92 44

  /  Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fasswerk Hämmerle

Stand: 1. September 2023

Art. 1: Geltungsbereich

1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) der Firma «Fasswerk Hämmerle», Blumenfeldstrasse 22, 9430 Goldach, sind als integraler Bestandteil des Einzelvertrages (nachfolgend auch Vertrag oder Vereinbarung) zu erachten.

2 Diese AGB gelten für den Geschäftsbereich von Fasswerk Hämmerle.

3 Fasswerk Hämmerle fertigt aus gebrauchten Wein- & Whiskeyfässern und anderen (Holz-)Materialien Möbelstücke in Einzelanfertigung (nachfolgend: Werk). Alle Fässer, welche verarbeiten werden, enthielten einst Wein, Whisky oder andere Flüssigkeiten.

4 Fasswerk Hämmerle fertigt vereinbarungsgemäss Werke an und bietet auch Dienstleistungen im jeweils vereinbarten Bereich an.

5 Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche von Fasswerk Hämmerle direkt und/oder indirekt gegenüber dem Kunden erbracht werden. Sie bilden integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen Fasswerk Hämmerle und dem Kunden.

Art. 2: Vertragsabschluss

1 Zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien ist die explizite übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich.

2 Die auf der Webseite von Fasswerk Hämmerle (https://www.fasswerk.ch) publizierten Werke samt Kaufpreis sind als Einladung zur Offertstellung durch den Kunden zu verstehen.

3 Füllt ein Kunde beim jeweiligen Produkt die entsprechende Maske aus und sendet eine Anfrage per entsprechendem Mausklick, so ist dies als Antrag zum Vertragsschluss zu qualifizieren.

4 Für die Wirkung des Vertrages ist eine ausdrückliche Annahme dieses Antrages durch Fasswerk Hämmerle erforderlich.

5 Fasswerk Hämmerle teilt die Annahme des Antrages per E-Mail mit.

6 Der Kunde hat ein Widerrufsrecht von 10 Tagen. Die Frist beginnt am Folgetag der Annahmeerklärung durch Fasswerk Hämmerle. Fällt der letzte Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, so verwirkt das Widerrufsrecht am nächstfolgenden Werktag.

7 Trifft die Annahme beim Antragsteller (Kunde) nicht innert der oben genannten Frist ein, so ist der Antrag als nicht geschehen zu erachten.

Art. 3: Abänderungsklausel

1 Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung des vorliegenden Vertrages sind nur in Schriftform und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet rechtsgültig, es sei denn es liegt ein Fall von Art. 16 oder Art. 4 Abs. 7 der vorliegenden AGB vor.

2 Diese Abänderungsklausel gilt auch für diese Schriftformklausel.

Art. 4: Preise

1 Die Preise der Werke sind auf der Internetseiten sowie in den gedruckten Werbeprospekten publiziert.

2 Die Preise auf der Webseite (https://www.fasswerk.ch) sind massgeblich.

3 Der vereinbarte Endpreis basiert auf Grundlage der gegenseitigen übereinstimmenden Willenserklärung der Parteien, welcher vom publizierten Preis abweichen kann.

4 Vorbehaltlich anderweitiger Abmachung verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Bei Kunden aus dem Ausland behält sich Fasswerk Hämmerle vor, die Preise jederzeit an den Wechselkurs anzupassen.

5 Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Preis.

6 Alle Preise beinhalten die jeweils zu entrichtende Mehrwertsteuer in der Schweiz.

7 Es gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung i.S.v. Abs. 5 festgelegt wurde, unabhängig von der späteren Entwicklung von Produktionskosten wie namentlich bei Wechsel-Kurs-Schwanken oder veränderten Materialkosten, wobei eine Anpassung bei massiver Änderung der Umstände, welche zu einer Unzumutbarkeit für Fasswerk Hämmerle führt (clausula rebus sic stantibus), vorbehalten wird.

8 Die Firma behält sich vor, die publizierten Produkte-Preise jederzeit zu ändern.

Art. 5: Bezahlung & Widerrufsrecht

1 Es gilt der Grundsatz der Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages durch den Kunden.

2 Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis innerhalb von 30 Tagen brutto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Kunde hat die Möglichkeit die Bestellung innerhalb von 10 Tagen via E-Mail oder Telefon zu stornieren. Bei Ablauf dieser Frist gilt der Betrag als geschuldet.

3 Ratenzahlung ist möglich, wobei die genauen Konditionen im Einzelfall zwischen den Parteien auszuhandeln sind. Grundsätzlich ist als erste Rate die Hälfte des Betrages als Vorauskasse zu bezahlen und die zweite Rate ist kurz vor der Werk-Lieferung zu bezahlen.

4 Die Rechnung kann bar, oder auch beim Bestellvorgang via Vorauskasse an Fasswerk Hämmerle bezahlt werden. Sie können auch mit Kreditkarte via Stripe bezahlen: die Datenschutzrichtlinien für Stripe finden Sie hier

5 Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt.

6 Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

7 Die Preise verstehen sich – ausser bei der Mehrwertsteuer (vgl. Art. 4 Abs. 6 AGB) – exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

8 Fasswerk Hämmerle lehnt die Verrechnung des in Rechnung gestellten Preises für ein Werk mit einer allfälligen Forderung des Kunden ab.

9 Fasswerk Hämmerle steht bei Zahlungsverzug das Recht zu, die Herstellung des Werkes zu verweigern und einen Verzugsschaden geltend zu machen, so wie für bereits getätigte Aufwendungen entschädigt zu werden.

Art. 6: Abholung und Lieferung des Werkes

1 Der Kunde steht grundsätzlich in der Hohlschuld. Er hat das Werk selbständig innert zweier Wochen in der Werkstatt, Blumenfeldstrasse 22, 9403 Goldach, abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

2 Steht das Werk länger als zwei Wochen – oder über den vereinbarten Abholungszeitraum hinaus – zur Abholung bereit, so kann Fasswerk Hämmerle ab dem fünfzehnten Tag 50 Franken pro Tag für die Lagerung des Werkes verlangen.

3 Die Lieferung des Werkes ins In- und Ausland kann durch Fasswerk Hämmerle übernommen werden, wobei ein Aufpreis in Rechnung gestellt wird.

4 Alle Bestellungen über 30 kg werden per Spediteur geliefert. Sobald das Werk die Werkstatt verlässt wird eine E-Mail mit den genauen Angaben an den Kunden versendet.

5 Innerhalb der Schweiz versenden wir alle Bestellungen unter 30 kg mit der Schweizerischen Post.

6 Alle Lieferungen verstehen sich als Bordsteinkantenlieferungen ohne Entsorgung des Verpackungsmaterials.

7 Bei einer Eigenabholung aus dem Ausland wird ein Lieferschein ausgehändigt für die je einschlägigen Steuern, die Abzüge und Buchhaltung.

8 Die Lieferungsfrist ins In- und Ausland ist individuell zu vereinbaren.

9 Die Lieferkosten hängen von Ihrer Bestellung ab und werden im Verlauf der Offert-Stellung berechnet.

10 Die Lieferkosten in die EU werden im Verlauf der Offert-Stellung berechnet. Nach der Kaufbestätigung und Lieferung können weitere Kosten durch die Speditionsfirma (Verzollung & Steuern des jeweiligen Landes) für die Lieferung ins Ausland anfallen.

Art. 7: Produktionszeitraum des Werkes

1 Der Zeitraum der Produktion eines Werkes dauert 6 bis 8 Wochen nach Zahlungseingang.

2 Bei Einzelanfertigungen und Spezialwünschen können längere Produktionsfristen vereinbart werden.

3 Verzögert sich die Produktion des Werkes so hat der Kunde Fasswerk Hämmerle abzumahnen.

4 Verzögert sich die Fertigstellung des Werkes auch nach Ablauf der Nachfrist, so darf der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Verzögerung von Fasswerk Hämmerle verschuldet wurde.

Art. 8: Qualität der Werke

1 Nach Ablieferung des Werkes hat der Kunde unverzüglich dessen Beschaffenheit zu prüfen und Fasswerk Hämmerle von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen.

2 Kein Mangel liegt vor, wenn das Werk von jenem auf der Webseite oder jenem auf dem gedruckten Flyer oder dem Werbeprospekt optisch abweicht.

3 Kein Mangel liegt vor, wenn der Kunde bei Ablieferung des Werkes mit dem Design nicht zufrieden ist.

4 Ein Mangel liegt nur bei technischen Störungen vor, wie wenn beispielsweise die Türe des Werkes nicht ordnungsgemäss schliesst.

5 Fasswerk Hämmerle liefert selbständig den Werkstoff (Fässer, Holz etc.) und ist für die Qualität verantwortlich.

6 Kunden können auch den eigenen Werkstoff liefern, wobei sie dann für Qualität und Zustand des Stoffes verantwortlich sind. Fasswerk Hämmerle kann die Annahme des Werkstoffes verweigern.

Art. 9: Lieferung und Montage

1 Der Kunde kann eine Montage vor Ort verlangen, wobei die Schlussmontage durch den Kunden möglich ist.

2 Nimmt der Kunde die Schlussmontage nicht selber vor, so kann dies durch Fasswerk Hämmerle nach Absprache und mit entsprechendem Aufpreis vorgenommen werden.

Art. 10: Haftung und Garantie

1 Die Haftung für indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden durch ein Werk wird vollumfänglich ausgeschlossen.

2 Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe des vom Kunden erworbenen Werkes beschränkt, sofern der Schaden durch Verschulden von Fasswerk Hämmerle erfolgt.

3 Die Fahrlässigkeitshaftung wird bei direkten und indirekten Schäden ausgeschlossen.

4 Fasswerk Hämmerle übernimmt keine Haftung auf Schäden, die beim Transport des Werkes zum Kunden eintreten. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine Speditionsforma hervorgerufen werden.

5 Fasswerk Hämmerle schliesst die Haftung für das Handeln ihrer Hilfspersonen und anderen beigezogenen Dritten aus.

6 Wird die Lieferung an eine Speditionsfirma delegiert, so wird Fasswerk Hämmerle ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Werkes an die Speditionsfirma von jeder Haftung für einen allfälligen Schaden oder Untergang des Werkes befreit. Dafür haftet die Speditionsfirma selbst, wird aber durch Fasswerk Hämmerle delegiert und abgewickelt.

7 Die Übergabe des Werkes ist dann abgeschlossen, wenn die Speditionsfirma auf das Werk zugreift, und es an den Kunden ausgeliefert hat (Bordsteinkante).

8 Auf Werke besteht eine zweijährige Garantie auf Sachmängel, welche durch natürliche Umstände hervorgerufen werden.

Art. 11: Datenschutz

1 Fasswerk Hämmerle darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden.

2 Fasswerk Hämmerle ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch Fasswerk Hämmerle einverstanden.

3 Die zur Leistungserfüllung von Fasswerk Hämmerle notwendig erhobenen Kunden-Daten werden nicht an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte, die mit Fasswerk Hämmerle zusammenarbeiten, weitergegeben. Davon ausgenommen sind die Speditionsfirmen gemäss Art. 6 Abs. 4 AGB sowie die Schweizerische Post in den Fällen von Art. 6 Abs. 5 AGB und bei Trusted Shops Käuferschutz Art. 11 Abs. 7 AGB.

4 Hinsichtlich einer Kenntnisnahme der oben genannten Daten durch Dritte, kann Fasswerk Hämmerle nicht haftbar gemacht werden; es sei denn es liege ein schuldhaftes Verhalten vor.

5 Des Weiteren finden die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Datenschutz (SR 235.1) Anwendung.

6 E-Mail-Werbung mit Anmeldung zum Newsletter: Wenn Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, verwenden wir die hierfür erforderlichen oder gesondert von Ihnen mitgeteilten Daten, um Ihnen regelmäßig unseren E-Mail-Newsletter aufgrund Ihrer Einwilligung zuzusenden. Die Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich und kann entweder durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit oder über einen dafür vorgesehenen Link im Newsletter erfolgen. Nach Abmeldung löschen wir Ihre E-Mail- Adresse, soweit Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren.

 

7 Vereinbarung zur Nutzung des Trusted Shops Käuferschutzes: Sie können die bei uns aufgegebene Bestellungen kostenlos über den Käuferschutz der Trusted Shops AG absichern. Darüber hinaus bietet Trusted Shops gemeinsam mit einem Garantiegeber eine kostenpflichtige Absicherung an. Es gelten die Trusted Shops Käuferschutzbedingungen, die Sie hier finden. Der Abschluss des Käuferschutzes erfolgt durch Klick auf den entsprechend bezeichneten Button der sogenannten Trustcard, die nach Durchführung einer Bestellung als Pop-Up auf der Bestell-Danke-Seite erscheint. Um Ihnen den Käuferschutz anbieten zu können, muss die Trustcard auf Bestelldaten zugreifen, die im Zwischenspeicher Ihres Browsers abgelegt sind. Der Zugriff erfolgt lediglich lokal und es werden keine Bestelldaten an Trusted Shops übermittelt, bevor Sie sich aktiv für den Käuferschutz entscheiden. Informationen zum Datenschutz bei Trusted Shops sind den oben verlinkten Käuferschutzbedingungen angefügt.

Art. 12: Änderungen

1 Diese AGB’s können von Fasswerk Hämmerle jederzeit geändert werden.

2 Die neue Version tritt durch Publikation auf der Webseite der Firma in Kraft und wird mit Vertragsabschluss und durch entsprechenden Verweis integraler Bestandteil der Vereinbarung.

3 Für die Kunden gilt die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft gewesen ist; es sei denn, der Kunde und Fasswerk Hämmerle haben einer neueren oder einer anderen Version der AGB explizit zugestimmt.

Art. 13: Priorität

1 Diese AGB gehen allen älteren AGB vor.

2 Eine speziellere einzelvertragliche Vereinbarung geht der entsprechenden AGB-Klausel vor. Diese Vereinbarung geht nur im Umfange ihre Spezifizierung der jeweiligen AGB-Bestimmung vor.

3 Bestimmungen aus Einzelverträgen, die den AGB Bestimmungen widersprechen gehen vor. Diese Bestimmungen gehen nur im Umfange des Widerspruches der jeweiligen AGB-Bestimmung vor.

Art. 14: Salvatorische Klausel

1 Sollte eine Bestimmung – oder einzelne Bestimmungen – des Vertrages unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht beeinträchtigt.

2 Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

3 Dasselbe in Abs. 2 gilt auch für allfällige Vertragslücken.

4 Sollte es den Vertragsparteien objektiv nicht möglich sein, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung gemeinsam zu ersetzen, so darf eine Vertragspartei jene Regel wählen, welche dem hypothetischen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht, hätten die Parteien die Ungültigkeit der entsprechenden Regel gekannt. Diese braucht nicht zwingend nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten zu kommen, sondern beurteilt sich einzig nach dem hypothetischen Parteiwillen und kann selbst von der Ungültigkeit nicht betroffene Teile des Vertrages berühren.

Art. 15: Vertraulichkeit

Beide Parteien, deren Teilhaber, Geschäftspartner sowie Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, insbesondere Personalien, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

Art. 16: Höhere Gewalt

1 Wird die fristgerechte Erfüllung durch Fasswerk Hämmerle, seine Lieferanten oder durch beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist Fasswerk Hämmerle während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.

2 Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann Fasswerk Hämmerle vom Vertrag zurücktreten.

3 Fasswerk Hämmerle hat dem Kunden, im Falle einer länger dauernden höheren Gewalt, das bereits geleistete Entgelt zurück zu erstatten, abzüglich der durch Fasswerk Hämmerle bereits getätigten Aufwendungen.

4 Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.

Art. 17: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

2 Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz von Fasswerk Hämmerle für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, zuständig.

3 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

Art. 18: Immaterialgüterrechtlicher Hinweis

1 Sämtliche Rechte, namentlich Text- und Bildrechte der Firma, an diesen AGB sowie an der Webseite und den darin enthaltenen Inhalten, liegen bei Fasswerk Hämmerle.

2 Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Fasswerk Hämmerle zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich FasswerkHämmerle sämtliche rechtlichen Schritte vor.

Zürich/St.Gallen/Goldach, 1. September 2023

 

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.