FASSWERK HÄMMERLE
Blumenfeldstrasse 22
9403 Goldach
Schweiz

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  /  Weinfass Miete

Weinfass Miete

Machen Sie Ihren Event zu etwas ganz besonderem. Bei uns können Sie diverse Fassmöbel und Dekostücke mieten. Ob für Hochzeiten, Geburtstage, Messen, Firmenanlässe oder private Anlässe – wir statten Sie aus mit rustikalen Weinfässern für drinnen und draussen. Fragen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen sehr gerne eine Offerte.

Sie haben einen speziellen Wunsch oder möchten unsere Fassbars | Fasshumidore mieten? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie sehr gerne.

Fassbank · 1er-Sitzbank

Die Fassbank im rustikalen Look für Ihren Event.
Ob drinnen oder draussen - die bequeme 1er-Sitzbank lädt Ihre Gäste zum Verweilen ein.

Mietpreis: CHF 150 / Tag

Weinfass Stehtisch

Der Fass Stehtisch eignet sich perfekt für Apéros im Garten, Hochzeiten oder Firmenanlässe. Der Fass Stehtisch ist sehr stabil und hat Platz für ca. 4-5 Personen.

Mietpreis: CHF 85 / Tag   |   ohne Aufsatz CHF 55 / Tag

Masse: Höhe 107 cm | Durchmesser Platte 80 cm
ohne Aufsatz: H 85 cm | Deckel 55 cm | Bauch 70 cm

Weinfass mit Sonnenschirm

Das Weinfass mit Sonnenschirm ist perfekt für Ihren Event im Sommer. Einfach zu bedienen mit Kurbel, gibt das Weinfass mit Sonnenschirm ein schattiges Plätzchen. Der Schirm hat eine Spannweite von 3 Metern. Zusätzlich kann eine modulare Stehtischplatte mit Ø 80cm dazu gemietet werden.

Mietpreis: CHF 75 / Tag | Sonnenschirm & Stehtischplatte CHF 105 / Tag

Fassdaube Tischdeko

Die Fassdauben-Tischdeko ist die ideale Wahl, um Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage und Firmenanlässe mit einem rustikalen Flair zu bereichern. In den Ausführungen Natur und geölt erhältlich, lässt sich die Deko perfekt anpassen, und auch individuelle Bohrungswünsche setzen wir gerne für Sie um. Die Glasvasen können dazu gemietet werden.

Mietpreis: CHF 12 / Tag | mit Glasvasen CHF 16 / Tag

Bohrung aussen 2x: D 6.5 cm | Bohrung innen 3x: D 4.5 cm – die Bohrungen können individuell angepasst werden

Masse: ca. L 87 cm x B 8-10 cm x H 7.5 cm

Preise

Die angegeben Preise verstehen sich als Mietpreis pro Tag in CHF exklusiv CH-MwSt, Transport und Montage vor Ort. Wir erstellen Ihnen sehr gerne eine individuelle Offerte.

Mehrtägige Events

Bei mehrtägigen Anlässen, welche an aufeinanderfolgenden Tagen und am selben Ort stattfinden, rechnen wir mit einem Mietfaktor für den genauen Mietpreis pro Möbel.

1 Tag x 1.0 | 2 Tage x 1.5 | 3 Tage x 1.7 | 4 Tage x 1.9 etc.

Lieferung & Abholung

Wir liefern die Mietobjekte von unserer Werkstatt in Goldach, SG aus an Ihren Event-Ort und holen sie danach wieder ab.

Pauschal bis 30 km CHF 195.00 | Ab 30 km CHF 1.50/km | Aufpreis ab 5 Fässer CHF 10.00/Fass

Sie könne die Mietobjekte aber auch bei uns in der Werkstatt selber abholen. Nach dem Event bringen Sie uns alles in einwandfreiem Zustand zurück. 

Mehraufwand vor Ort

Wir stellen die Fässer an ihren vorgesehenen Platz und montieren die Aufsätze (Stehtisch-Platten), Sonnenschirme etc. Nach dem Event bauen wir alles wieder ab.

Auf-/Abbau pro Mitarbeiter CHF 65.00/h

Reparatur | Schäden

Bei allfälligen Schäden an den Mietobjekten verrechnen wir einen Aufwand von CHF 80.00/h.

Art. 1 Geltungsbereich
1   Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) der Firma «Fasswerk Hämmerle» (nachfolgend Fasswerk genannt), Blumenfeldstrasse 22, 9430 Goldach, sind als integraler Bestandteil des Einzelvertrages (nachfolgend auch Vertrag oder Vereinbarung) zu erachten.
2   Diese AGB gelten für den Geschäftsbereich „Miete“ von Fasswerk Hämmerle.
3  Fasswerk Hämmerle fertigt aus gebrauchten Wein- & Whiskeyfässern und anderen (Holz-)Materialien Möbelstücke in Einzelanfertigung und bietet diese zur Miete an (nachfolgend: Mietfässer, Mietobjekte). Alle Fässer, welche verarbeitet werden, enthielten einst Wein, Whisky oder andere Flüssigkeiten.
4  Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche von Fasswerk Hämmerle direkt und/oder indirekt gegenüber dem Kunden erbracht werden. Sie bilden integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen Fasswerk Hämmerle und dem Kunden. Eigene Bestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und entfalten keine Wirkungen.
Art. 2 Offertstellung & Auftragsbestätigung
1  Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung erfolgt eine erste allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und wird ein Auftrag danach nicht erteilt, ist Fasswerk berechtigt, vom Kunden für ihre Aufwände im Zusammenhang mit der Erstellung der zweiten und weiterer Offerten eine Entschädigung gemäss Aufwand und Spesen zu fordern.
2  Die Miete der Mietfässer beginnt und endet gemäss der separaten Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. 
3  Erhält Fasswerk trotz mehrmaliger Rückfrage keinen definitive Zusage oder unterzeichnete Auftragsbestätigung, behält Fasswerk sich vor, den Auftrag abzusagen.
4  Die Annahme der Offerte von Fasswerk kann formlos erfolgen, insbesondere auch mündlich. Mit der Offertannahme durch den Kunden kommt der Vertrag zwischen Fasswerk und dem Kunden rechtsgültig zustande und der Kunde anerkennt damit gleichzeitig auch diese AGB. Fasswerk bestätigt die Offertannahme mittels schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Unstimmigkeiten sind Fasswerk umgehend mitzuteilen. Späte Änderungen oder Annullierungen sind nicht mehr möglich bzw. zwingend mit Kostenfolgen verbunden.
Art. 3 Preise
1  Die angegeben Preise verstehen sich als Mietpreis pro Tag in CHF exklusiv CH-MwSt, Transport und Montage vor Ort.
2  Fasswerk behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Preisaufschläge von Dritten, die Bestandteil des Angebots sind z.B. Transportkosten, Materialbeschaffung etc. führen auch bei laufenden Aufträgen zu entsprechenden Preisanpassungen.  
Art. 4 Zustand Material
1  Beim Mietmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Sie befindet sich bei der Auslieferung, bzw. Herausgabe in einwandfreiem, sauberen Zustand. Der Kunde hat den Mietobjekten Sorge zu tragen.
2 Nach Rücknahme der Ware wird Fasswerk diese prüfen und dem Kunden Mängel, für die er einzustehen hat, binnen angemessener Frist melden. Entdeckt Fasswerk später Mängel, die bei standardmässiger Untersuchung nicht erkennbar waren, so kann er sie dem Kunden auch nachträglich noch melden und allfällige Reparatur-Aufwände in Rechnung stellen.
3  Defekte oder verlorene Ware, die nicht mehr repariert, resp. aufgefunden werden kann, wird zum effektiven Verkaufspreis von Fasswerk (Neuwert), ohne Rücksicht auf das Alter, verrechnet.
4  Bei Sachschäden an den Mietfässern und allfällige Personenschäden oder Folgeschäden an Dritteigentum, lehnt der Vermieter jegliche Haftung ab.
Art. 5 Zahlungskonditionen
Als Zahlungsmodalitäten gelten die in der Bestätigung vereinbarten Konditionen. Fasswerk ist berechtigt eine Akontozahlung oder Vorauszahlung zu erheben.
Art. 6 Versicherung
Die Versicherung der Ware ist Sache des Mieters. Der Kunde haftet vollumfänglich bei Beschädigung und/oder Verlust der Vertragsgegenstände oder von Teilen davon bis zu deren Rücknahme durch Fasswerk. Wir empfehlen alle überlassenen Gegenstände zum Neuwert gegen Beschädigung und Verlust zu versichern.
Art 7. Eigentumsvorbehalt
Die Mietfässer & Mietobjekte sind Eigentum der Firma Fasswerk Hämmerle, Blumenfeldstrasse 22, CH-9403 Goldach und werden dem Mieter zum Gebrauch am vereinbarten Ort überlassen. Der Mieter darf die Mietgegenstände weder veräussern, verpfänden noch weitervermieten.
Art. 8 Annullation
Bei einer Annullation des Vertrages, aus irgendwelchen Gründen, werden für unsere Aufwendungen folgende Ansätze in Rechnung gestellt.
i. Absage bis 30 Tage vor Mietbeginn: Keine Annullationskosten
ii. Absage bis 10 Tage vor Mietbeginn: 25 % der Auftragssumme.
iii. Kurzfristigere Absagen: 50 % der Auftragssumme. Für erteilte Aufträge, die aus irgendwelchen Gründen vom Kunden annulliert werden, werden dem Kunden die bis zum Zeitpunkt der Annullation erbrachten Aufwände von Fasswerk nach Aufwand (Zeitaufwand nach Stundenhonorar, Lieferanten, Spesen etc.) in Rechnung gestellt. Sind durch den Kunden bereits Kosten entstanden, welche die Annullationskosten übersteigen, so ist Fasswerk berechtigt, den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Art. 9 Urheberrecht
Fasswerk Hämmerle geht davon aus, dass das Urheberrecht für das vom Kunden gelieferte Erstellungs- und Ausgangsmaterial und allfällige Namensrechte im Besitz des Kunden sind und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde Fasswerk für allfällige Ansprüche Dritter schadlos zu halten. Dies gilt für sämtliche Tätigkeiten von Fasswerk im Rahmen des erteilten Auftrags. Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht von Fasswerk. Mit der Bezahlung des Auftrags erfolgt keine automatische Übertragung des Urheberrechts.
Art. 10 Mehraufwand
Fasswerk ist berechtigt organisatorische bedingte Mehrkosten, die auf kundenseitige Verzögerung zurückzuführen sind, nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Fasswerk behält sich vor, Mehrkosten für Nacht- und Wochenendarbeit, die durch eine verspätete Auftragserteilung bei unverändertem Endtermin verursacht werden, nach Aufwand und branchenüblichen Ansätzen in Rechnung zu stellen.
Art. 11 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
1  Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. 
2 Als Gerichtsstand gilt der Sitz von Fasswerk Hämmerle, CH-9403 Goldach.